271 Jahre Geschichte - von der Zunft zur Innung

Handwerk, was ist das?

Das Handwerk ist die älteste Form der gewerblichen Tätigkeit. Schon früh wurden handwerkliche Fertigkeiten innerhalb der Familie oder Sippe als „Betriebsgeheimnis“ gewahrt und vererbt. Als sich im Mittelalter die Zünfte bildeten, schirmten sich diese durch ihre strengen Bestimmungen und Ordnungen gegenüber auswärtigen Handwerkern ab.  Große Bedeutung erlangte das Handwerk im Mittelalter in den Städten.

In Kirchen, Schlössern, Domen, Rathäusern und Patrizierhäusern entstanden handwerkliche Kunstwerke. Besonders gefragt waren hier Maler und Stuckateure, Steinmetze und Holzbildhauer. Das Malerhandwerk zählt zu einem der ältesten Handwerke.

Damals herrschte „Zunft und Ordnung“

Die Maler schlossen sich schon im 12. Jahrhundert zur Wahrung ihrer gemeinsamen Interessen zu Zünften zusammen. Es war Pflicht, in der Zunft zu sein. Alle Lehrlinge, Gesellen und Meister mussten der Zunft angehören und sich der Zunftordnung unterwerfen. Die Zünfte hatten eine eigene Rechtsprechung und Ordnung. Ab dem 14. und 15. Jahrhundert wurden Vertreter der Zünfte sogar an der politischen Leitung von Städten und Gemeinden beteiligt.

Die Zünfte bestimmten über die Zahl der Meister am Ort und auch über die Ausbildung ihrer Lehrlinge. Sie gaben sich Zunftwappen und machten Preis- und Qualitätsvorschriften. Oft waren sie sogar militärisch organisiert, und bei den meisten Zünften herrschten strenge Bräuche, es gab aber auch Privilegien: So durften laut Zunftordnung Gesellen Waffen tragen und auf der Straße rauchen.

Mannheim war schon immer anders

Die allzu strenge Handhabung der Zunftbeschränkungen führte mit den Jahren zum „unzünftigen Handwerk“, allmählich machte sich ein Verfall der Zünfte bemerkbar. Von da an hing es von den einzelnen Landesvätern ab, wie diese sich zum Zunftwesen der verschiedenen Handwerkszweige stellten. Kurfürst Friedrich IV., der Mannheim 1607 die Stadtrechte verliehen hatte, nahm es in seinem Land mit den Zünften nicht so genau, obwohl hier das Zunftwesen eigentlich bestand.

Man hob im Jahr 1652 den Zunftzwang auf, um Handwerker in die vom 30jährigen Krieg zerstörte Stadt zu locken. Keiner solle „unter Zünften stehen“. Gewerbefreiheit, Befreiung vom Zunftzwang und Beschränkungen im Wettbewerb galt in der gesamten Kurpfalz ausdrücklich nur für Mannheim. 

Schutz und Sicherheit durch die Zünfte auch in Mannheim

Es zeigte sich jedoch, dass Schutz und Sicherheit, den andernorts die Zünfte boten, nicht zu verachten waren. Als fordernde Hinweise sich mehrten, dazu Klagen, Mannheimer Handwerker würden „als Unzünftige schimpflich und verächtlich traktiert“, da erließ der Rat der Stadt 1665 eine Handwerksordnung: Voraussetzung zur Aufnahme in ein Handwerk war das Bürgerrecht.

Das konnte man käuflich erwerben.  1733 endete die Zunftfreiheit generell wieder, auch für die Mannheimer Maler. Für sämtliche Handwerke wurde der Zunftzwang wieder eingeführt. Von fremden Gesellen verlangte man nun, dass sie „Abschied und Herkommen“ dokumentierten.

Aufnahmeerleichterungen durch die Liebe zu Tüncher-Meisters Töchterlein

Kurfürst Carl Theodor übernahm im Jahr 1743 als 18-Jähriger die Regierung in der Kurpfalz und änderte kurz danach, im Jahr 1745, die Zunftordnungen. Hier hieß es nun, dass nur „wirkliche Bürger“ in eine Zunft aufgenommen und dass „alle Fremden“ zurückgewiesen werden sollen. Auch die Mannheimer Tüncher-Meister erhielten am 2. April 1745 ihre neue Zunftordnung. Damals gab es in Mannheim etwa 15.000 Bürger und 30 Zünfte.

45 Artikel regelten exakt, dass bereits der Eintrag ins Meister-Buch für jene Tüncher-Meister, „so sich dermaßen würdlich da befinden“, einen Gulden koste und zehn Kreuzer der Zunftschreiber erhalte. Wer als Fremder kam, musste erst zwei Jahre bei einem hiesigen Meister mitarbeiten und zehn Gulden für die Aufnahme in die Zunft zahlen. Zum halben Preis, in der halben Zeit konnte es schaffen, wer eines Meisters Witwe oder Tochter heiratete.

Anbruch einer neuen Ära

Als Reaktion auf die Niederlage Preußens gegen Napoleon im Jahr 1806 gab es eine staatliche Neuordnung und Verwaltungsreformen sowie Veränderungen in der Gewerbeordnung in Preußen: das sog. preußische Edikt von 1810/1811. Bis dahin waren die Zünfte zuständig für Preisgestaltung, Rechtsprechung und Gesetzgebung im Handwerk sowie für die Klärung von Streitigkeiten. Durch den Beginn der Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland beschäftigte man sich immer mehr mit der Frage, den Zunftzwang für das Handwerk abzuschaffen.

Industrialisierung und Zünfte

In den 1830er Jahren gab es in Mannheim bereits den sogenannten Mäßigkeits- und Bildungsverein. Aus diesem ging 1842 der Gewerbe- und Industrieverein hervor. Es gab für die Handwerker eine Handwerkerbank bzw. die Darlehenskasse und ein Gewerbevereinsblatt. Der Gewerbeverein, der immer mehr an Bedeutung gewann, beschäftigte sich mit einer Zunftreform.

Gegen den Willen der Zunftvorstände

Im Jahr 1860 nahm das neu errichtete badische Handelsministerium die Einführung der Gewerbefreiheit in Angriff. Eine Versammlung der Zunftvorstände votierte einstimmig gegen die Gewerbefreiheit, auch die Zunft der Maler und Tüncher. Trotzdem sprach der Gewerbeverein die bedingungslose Gewerbefreiheit aus. Damit wurden Lehr- und Wanderzwang sowie der Befähigungsnachweis zunächst außer Kraft gesetzt. Das mehrfach geänderte Gewerbegesetz trat für ganz Baden in Kraft, und damit war die alte Zunftordnung endgültig aufgehoben.

Das Ende lieb gewordener Traditionen

Obwohl die badischen Handwerksmeister mit der Zeit begriffen hatten, dass das alte Zunftwesen längst überlebt war, nahmen sie diese Umstellung mit großer Wehmut hin. Es bedeutete nämlich für sie das Ende lieb gewordener Traditionen: Nun gab es kein altertümliches, ehrbares Zeremoniell mehr. Zunftladen, Urkunden, Banner, Abzeichen, Pokale und was es sonst noch gab, wurden zu Antiquitäten.

Freie Vereinigungen selbständiger Handwerker

Nach der Aufhebung des Zunftzwangs nahm sich zunächst der Gewerbeverein der schutzlosen Handwerker an, bis sich einige Handwerkszweige zu freien Gemeinschaften zusammenschlossen. Allmählich entstanden die Innungen als freie Vereinigungen selbständiger Handwerker des gleichen oder verwandten Handwerks. Sie übernahmen einen großen Teil der wichtigsten Aufgaben der ehemaligen Zünfte innerhalb eines bestimmten Bezirks.

Neuregelung des Innungswesens 

In ganz Deutschland entstanden nach Gründung des Deutschen Reiches 1871 zahlreiche Innungen. Die Bestrebungen der Handwerker, die Gewerbeordnung im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse, auf die Ausbildung des handwerklichen Nachwuchses und den Zusammenschluss von Handwerkern des gleichen Berufs zu novellieren, wurden in einer Gesetzesnovelle 1881 festgelegt. Im Jahr 1897 regelten die Handwerkskammern mit dem Handwerkerschutzgesetz die Überwachung des Lehrlings- und Gesellenwesens gesetzlich. Es war der Beginn einer organisierten und vereinheitlichten Handwerksstruktur. 

Die Innungen 1935 - 1948

Nach der Machtergreifung des NS-Regimes erfolgte im Jahr 1935 eine Gleichschaltung der Innungen: sie wurden unselbständige Teilverbände des Reichsinnungsverbands und erst im Jahr 1948 wieder zugelassen.  Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es bei jedem Selbständigen den Wunsch nach gemeinsamer Organisation und Verbundenheit. Die neuen Innungen entstanden.

Aus dem Kreis der Mitglieder wurde nun ein „Obermeister“ gewählt, der die Innung vertrat. Zu jener Zeit war es nur Mitgliedern einer Innung gestattet, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen bzw. Farben und Werkzeuge bei den Genossenschaften zu beziehen. Die MalerEinkaufsgenossenschaften wurden von den Innungen unterstützt und ausgebaut.

Entwicklung in Zahlen

In den 1930er Jahren standen im Mitgliederverzeichnis der „Maler-Innung Mannheim“ für den Amtsbezirk mehr als 500 Namen, die Maler- und Lackierer-Innung Mannheim zählte im Jahr 1970 - 266 Mitglieder, 1983 - 201 Mitglieder; 1995 gehörten 132 Betriebe der Innung an, im Jahr 2015 waren es 65 Betriebe.

Ehrenamt wird groß geschrieben

Der Zusammenschluss und die Selbstverwaltung der einzelnen Handwerke ist mit ihrer im Mittelalter wurzelnden Geschichte die traditionsreichste Form der Selbstverwaltung. Heute verwalten Millionen von Berufsträgern und Unternehmen in 53 Handwerkskammern, 80 Industrie- und Handelskammern, 320 Kreishandwerkerschaften, 5500 Handwerksinnungen und 7 Landwirtschaftskammern einen umfangreichen wirtschaftlichen Aufgabenkreis.

Hier engagieren sich zehntausende von Berufsträgern aktiv ehrenamtlich in den Organen der Selbstverwaltungskörperschaften. 


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