Urlaubsanspruch
Die Urlaubsansprüche aller Auszubildenden im Maler- und Lackiererhandwerk betragen |
- unabhängig ob Jugendlicher oder schon über 18 Jahre - einheitlich 25 Arbeitstage pro Jahr. |
Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt 15 % der zuletzt fälligen monatlichen Ausbildungsvergütung. |
Zu beachten sind die Begriffe
Arbeitstage: Montag bis Freitag / 5 Tage pro Woche.
Werktage: Montag bis Samstag / 6 Tage pro Woche.
Wir empfehlen, den Urlaub in Arbeitstagen zu berechnen.
B 1, 1-2
68159 Mannheim
Telefon: 0621 24340
Telefax: 0621 105269
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Dienstag - Freitag
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
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