Ausbildungsurlaub

Urlaubsanspruch

Die Urlaubsansprüche aller Auszubildenden im Maler- und Lackiererhandwerk betragen
- unabhängig ob Jugendlicher oder schon über 18 Jahre - einheitlich 25 Arbeitstage pro Jahr.
 
Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt 15 % der zuletzt fälligen monatlichen Ausbildungsvergütung.

Zu beachten sind die Begriffe

Arbeitstage: Montag bis Freitag / 5 Tage pro Woche.

Werktage: Montag bis Samstag / 6 Tage pro Woche.

Wir empfehlen, den Urlaub in Arbeitstagen zu berechnen.

 


Maler- und Lackierer-Innung Mannheim

B 1, 1-2
68159 Mannheim
Telefon: 0621 24340
Telefax: 0621 105269
info@maler-innung-mannheim.de

Bürozeiten

Dienstag - Freitag
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr


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